Eine unvoreingenommene Sicht auf fahrschule
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 6 kW, jeweilig mit nicht mehr wie beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von